Downloade das Rock im Stadtpark Teilnahmeformular U16
Dieses Formular ist für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Diese dürfen sich nur in Begleitung ihrer Personensorgeberechtigten oder mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten und in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten im Veranstaltungsgelände aufhalten.
Downloade das Rock im Stadtpark Teilnahmeformular U18
Dieses Formular ist für Jugendliche über 16 Jahren. Solange diese noch nicht 18 Jahre alt sind, dürfen sie sich nach 24:00 Uhr nur mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten im Veranstaltungsgelände aufhalten.
Wir empfehlen, Kinder unter 8 Jahren nicht auf das Festival mitzunehmen, da ein Rock-Festival für kleine Kinder eine erhebliche Belastung (Lautstärke, etc.) darstellt.
Die Teilnahme von Jugendlichen am Festival wird aufgrund des Personensorgerechts – unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes – von den Eltern bestimmt. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind (unter 18 Jahren) zu sorgen. Letztlich treffen die Eltern die Entscheidung über die Anreise, die Teilnahme und den weiteren Aufenthalt auf dem Festival.
Weiterhin gelten die Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen. Bei einer Jugendschutzkontrolle können angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche nach Hause geschickt werden.
Zutrittsbestimmungen:
Nur mit Ohrenstöpseln und einem Erziehungsberechtigten. Wir bitten hier besonders darum auf die Gesundheit des Kindes zu achten, damit keine Dauerhaften Hörschäden entstehen.
Das Kind ist in keinem Fall unbeaufsichtigt zu lassen!
Das Kind ist nicht durch fahrlässiges Verhalten der Eltern in Gefahr zu bringen!
Kindern ist der Aufenthalt unmittelbar vor dem Bühnengraben zu untersagen.
Während dem Konzert dürfen Kinder nicht mit in die Menschenmenge direkt vor der
Bühne genommen werden.
Zutrittsbestimmungen:
Festivalgelände: mit Elternteil
Zutrittsbestimmungen:
Konzertgelände: mit Sorgeberechtigtem
Campingplatz: mit Elternteil
Zutrittsbestimmungen:
Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren ohne Elternteil oder Sorgeberechtigten haben bis 24.00 Uhr das Festivalgelände zu verlassen.
Konzertgelände (ab 24.00 Uhr): mit sorgeberechtigter Person
Campingplatz: mit sorgeberechtigter Person
Keine altersbedingten Zutrittsbegrenzungen.
Elternteil = Eltern, bzw. Vormund des Kindes; bei Begleitung des Jugendlichen muss die „Vereinbarung zur besonderen Obacht“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein.
Sorgeberechtigter = Eltern, Vormund, bzw. Dritter, auf den von Eltern oder Vormund die Sorgeberechtigung für die Zeit der Veranstaltung übertragen wurde.
Bei Begleitung des Jugendlichen durch einen Sorgeberechtigten muss die „Vereinbarung zur Sorgeberechtigung“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein. Gemeinsam mit Ausweiskopien der Eltern / des Vormunds an der Kasse abgeben.
Wir behalten uns vor, eine Übertragung des Sorgerechtes nicht zu aktzeptieren (z. B. bei Zweifel am Zustandekommen der Übertragung oder Eignung der Person, an welche das Sorgerecht übertragen wurde).
Downloade das Rock im Stadtpark Teilnahmeformular U18
Dieses Formular ist für Jugendliche über 16 Jahren.
Solange diese noch nicht 18 Jahre alt sind, dürfen sie sich nach 24:00 Uhr nur mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten im Veranstaltungsgelände aufhalten.
Mit der schriftlichen Erlaubnis ist jeweils eine Kopie des Personalausweises des Personensorgeberechtigten vorzulegen.
Zum Runterladen, Anzeigen und Ausdrucken ist der Adobe Reader von Adobe erforderlich – der Download dieser Software ist kostenlos.
Downloade das Rock im Stadtpark Teilnahmeformular U16
Dieses Formular ist für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Diese dürfen sich nur in Begleitung ihrer Personensorgeberechtigten oder mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten und in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten im Veranstaltungsgelände aufhalten.
Mit der schriftlichen Erlaubnis ist jeweils eine Kopie des Personalausweises des Personensorgeberechtigten vorzulegen.
Zum Runterladen, Anzeigen und Ausdrucken ist der Adobe Reader von Adobe erforderlich – der Download dieser Software ist kostenlos.